Hausbesuche

Wir verstehen es als wichtigen Bestandteil unserer hausärztlichen Verantwortung, bettlägerige, schwer erkrankte oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkte Patientinnen und Patienten auch in ihrer häuslichen Umgebung medizinisch zu versorgen. Wenn ein Praxisbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, führen wir nach vorheriger Absprache Hausbesuche durch.
Hausbesuche erfolgen ausschließlich bei medizinischer Notwendigkeit. Sie sind insbesondere für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die aufgrund einer akuten oder schweren Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder erheblicher Mobilitätseinschränkungen nicht in die Praxis kommen können. Der Wunsch, Wartezeiten oder den Weg zur Praxis zu vermeiden, reicht hierfür allein nicht aus.
Ob ein Hausbesuch erforderlich ist, wird durch unser Praxisteam beziehungsweise die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beurteilt. Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf und schildern Sie die Beschwerden sowie die aktuelle Situation. So können wir die Dringlichkeit einschätzen und die weitere Versorgung sinnvoll organisieren. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden ist unmittelbar der Rettungsdienst unter 112 zu verständigen.
