Beratungsleistungen

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen vertreten und notwendige Entscheidungen treffen kann, falls Sie dazu aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst in der Lage sind. Dies kann auch Entscheidungen über medizinische Untersuchungen, Behandlungen und pflegerische Maßnahmen betreffen.

Im ärztlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen, welche gesundheitlichen Situationen dabei berücksichtigt werden sollten und welche Aufgaben eine bevollmächtigte Person im medizinischen Bereich übernehmen kann. Dabei können auch bereits bestehende Erkrankungen, persönliche Vorstellungen und mögliche zukünftige Behandlungssituationen besprochen werden. Die rechtliche Gestaltung oder notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht ist nicht Bestandteil unserer ärztlichen Beratung.

Die ausführliche Beratung zur Vorsorgevollmacht ist eine Selbstzahlerleistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vor dem Termin.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können. Damit Ihre persönlichen Vorstellungen möglichst eindeutig erkennbar sind, sollten nicht nur allgemeine Wünsche, sondern auch konkrete Krankheitssituationen und Behandlungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

In einem ausführlichen ärztlichen Gespräch erläutern wir Ihnen mögliche medizinische Situationen und deren Bedeutung. Gemeinsam besprechen wir beispielsweise Fragen zur Wiederbelebung, künstlichen Ernährung und Beatmung, intensivmedizinischen Behandlung, Schmerztherapie sowie zur Versorgung am Lebensende. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Lebenssituation, bestehende Erkrankungen und individuellen Wertvorstellungen. Die Entscheidung über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung treffen selbstverständlich allein Sie.

Die Beratung und ärztliche Unterstützung bei der Erstellung oder Überprüfung einer Patientenverfügung sind Selbstzahlerleistungen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vorab.

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